Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet Meinungsfreiheit

Bundesverfassung gewährleistet Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in der Bundesverfassung, Art. 16, als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre; das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.

Am 25. September 1994 stimmte das Schweizervolk (leider) einem Antirassismusgesetz mit 54.6% knapp zu. In der Folge wurde die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR ) geschaffen, welche die Bürger fortan überwachen sollte. Seither wird das Antirassismusgesetz (ARG) zur Gesinnungsstrafnorm gegenüber Andersdenkenden missbraucht. So auch in meinem Fall:

29.06.2009 FPS-Präsident wegen Rassismus verurteilt